Die Schutzgebühr - Boxer Nothilfe Deutschland e.V.

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Die Schutzgebühr

Boxer > Infos zur Vermittlung

Ein Leben kann man nicht mit Geld bezahlen. Auch kein Tierleben.



Manche Menschen meinen, Tiere aus dem Tierschutz sollten doch gefälligst "umsonst" sein.
Schließlich "tue man dem Tier ja etwas Gutes".

Dieser Meinung möchten wir folgendes entgegenhalten:

Unsere Mitarbeiter arbeiten zwar ehrenamtlich, d.h. es entstehen keine Personalkosten.
Aber in einem Tierschutzverein entstehen dennoch andere Kosten, die irgendwie abgedeckt werden müssen.

Alle Boxer, die wir aufnehmen, müssen erst einmal vom Tierarzt gründlich untersucht werden.
Oft werden dabei Krankheiten diagnostiziert, die im einfachsten Fall durch Medikamente gelindert oder beseitigt werden können. Es kommt aber auch vor, dass es einer intensiveren Behandlung bedarf oder gar eine Operation erforderlich wird, ohne die das Tier nicht lange überleben würde. Diese Operationen sind natürlich kostenaufwendig.

Öfter bleiben auch diese Tiere länger in der Tierpension, als der Durchschnitt und verursachen dadurch enorme Kosten. Von einer überdurchschnittlich langen Verweildauer muss auch bei der Aufnahme von alten Boxern ausgegangen werden, die dann außer erheblichen Unterbringungskosten altersbedingt Medikamente benötigen oder besondere tierärztliche Untersuchungen. Verhaltensauffällige Boxer haben nur dann eine Chance auf Vermittlung, wenn wir therapeutische Maßnahmen einleiten bzw. gezieltes Training durch Fachleute durchgeführt wird.

Unsere Schutzgebühren halten sich im Bereich anderer Tierschutz-Organisationen - je nachdem, ob es sich um ein älteres oder jüngeres Tier handelt. Natürlich spielt auch hierbei die körperliche Verfassung eine Rolle.

Die allgemeine Schutzgebühr dient im wesentlichen dazu:

  • Eingangsuntersuchung durch den Tierarzt, ggf. impfen, entwurmen und chippen

  • Diagnostik bei kranken Hunden, ggf. beim Facharzt oder Fachklinik mit anschließender Behandlung (OP/tierärztliche Nachversorgung, Medikamente)

  • Entsprechend medizinischer Indikation Kastration von Hündinnen bzw. Rüden

  • Transportkosten

  • eventueller Freikauf

  • Unterbringungskosten in Tierpensionen

                       - Trainingsmaßnahmen bei Verhaltensauffälligkeiten
                       - Therapeutische Maßnahmen bei kranken Hunden
                       - Spezialfutter



Die Schutzgebühr trägt dazu bei, dass wir die genannten umfangreichen Maßnahmen finanzieren können. Diese Beträge allein reichen jedoch bei weitem nicht aus, die anfallenden Kosten zu decken. Darum sind wir außerdem dringend auf Mitgliedsbeiträge und Spenden angewiesen.

Der Vorstand



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